Sperrfrist vermögenswirksame leistungen bausparvertrag

Sperrfristen bei VL-Bausparverträgen sind wichtig zu verstehen

  • Sperrfristen bei VL-Bausparverträgen sind wichtig zu verstehen
    1. Eine vorzeitige Kündigung kann zu Verlusten führen Was ist die Sperrfrist bei vermögenswirksamen Leistungen? Die Sperrfrist ist nichts anderes, als die bei vermögenswirksamen Leistungen übliche feste Laufzeit. Währenddessen hat man als Sparer keinen Zugriff auf das Geld.

    Diese Fristen regeln, wann Sie Ihr angespartes Geld nutzen können

  •  Diese Fristen regeln, wann Sie Ihr angespartes Geld nutzen können
    1. Was ist die Sperrfrist bei Vermögenswirksamen Leistungen? Die Sperrfrist bei vermögenswirksamen Leistungen beschreibt die Laufzeit des VL – Vertrages. Sie umfasst insgesamt sieben Jahre und setzt sich dabei aus sechs Jahren mit Einzahlungen und maximal einem Jahr Ruhepause zusammen.

    Meistens sind das sieben Jahre Mindestlaufzeit

  •  Meistens sind das sieben Jahre Mindestlaufzeit
    1. Prüfen Sie immer die genauen Bedingungen Ihres Vertrags Für Bausparkassenbeiträge gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren. Voraussetzung ist stets, dass die (Spar-)Beiträge und Prämien zum Bau oder Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums oder Erwerb eines eigentumsrechtlichen Dauerwohnrechts verwendet werden.

    Nach dieser Zeit können Sie das Geld für Ihren Wohntraum einsetzen

  •  Nach dieser Zeit können Sie das Geld für Ihren Wohntraum einsetzen
    1. Bei Abschluss eines Bausparvertrages mit vermögenswirksamen Leistungen, sieht der Gesetzgeber eine gesetzliche Sperrfrist von 7 Jahren vor. Somit ist der vorzeitige Abruf der Zulagen oder des Sparguthabens ausgeschlossen.

    Vorher ist eine Auszahlung oft nur unter bestimmten Bedingungen möglich

  •  Vorher ist eine Auszahlung oft nur unter bestimmten Bedingungen möglich
    1. VL-Geld wird oft erst nach Ende der Sperrfrist ausgezahlt Erfahren Sie, wie Sie vermögenswirksame Leistungen (VL) optimal nutzen. So funktioniert VL-Sparen mit dem Bausparvertrag.

    Manchmal gibt es Ausnahmen für dringende Fälle

  •  Manchmal gibt es Ausnahmen für dringende Fälle
    1. Die Sperrfrist bei Vermögenswirksamen Leistungen beträgt 7 Jahre und ist gesetzlich festgelegt. Innerhalb dieser 7 Jahre kannst du auf das eingezahlte Geld nicht zugreifen.

    Die Sperrfrist schützt den Bausparer und die Bank

  •  Die Sperrfrist schützt den Bausparer und die Bank
    1. Sie dient der Planbarkeit für beide Seiten