Wieviel promille darf ich als radfahrer haben
Als Radfahrer gelten im Grunde dieselben Regeln wie für Autofahrer
- Bei einem Unfall mit Alkohol drohen empfindliche Strafen Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen.
Es gibt keine spezielle Promillegrenze nur für Fahrräder
- Auf dem Fahrrad gilt eine Promillegrenze ab 0,3 Promille, welche auch als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet wird. Bei auffälligem Fahrverhalten oder gar Fahrradunfällen können bereits hier Strafen drohen.
Die allgemeine Grenze für Radfahrer liegt bei 1,6 Promille
- Auch eine Geldstrafe ist möglich, wenn du auffällig bist Anders als beim Alkohol am Steuer sieht der deutsche Gesetzgeber keine 0,5 Promille-Grenze für Radfahrer vor. Dies ergibt sich daraus, dass die Vorschrift von § 24a StVG lediglich für den Führer eines Kraftfahrzeuges gilt – und dazu gehören keine Fahrräder.
Aber Vorsicht, schon darunter kann es Probleme geben
- Autofahrer aufgepasst: Auch für Radfahrer kann es zum Auto-Führerscheinentzug wegen Alkohol kommen. Schwingen sie sich mit mehr als 1,6 Promille auf das Rad, bekommen Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie eine Anordnung zur MPU.
Ab 0,3 Promille kann man bei Auffälligkeiten belangt werden
- Ein Strafregistereintrag kann ebenfalls die Folge sein Wer als Radfahrer die Promillegrenze überschreitet, begeht demnach eine Straftat. Dabei liegt die Grenze für den Tatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ für Fahrradfahrer bei 1,6 Promille.
Das bedeutet, unsicheres Fahrverhalten ist entscheidend
- Auffällige Radfahrer erhalten bereits eine Anzeige, wenn sie einen Wert von 0,3 Promille im Blut haben. Wer also in Schlangenlinien fährt, die Vorfahrt missachtet oder andere Verstöße begeht, kann bereits bei niedrigen Werten eine Geldstrafe und Punkte kassieren.
Auch geringe Mengen Alkohol können das Reaktionsvermögen stark beeinflussen
- Sicherheit geht immer vor, also sei lieber nüchtern Mit wie viel Promille darf man Fahrrad fahren? Fahrradfahren ist grundsätzlich bis 0,3 Promille erlaubt, ohne dass spezifische Verhaltensauffälligkeiten vorliegen.