Dguv vorschrift elektrische anlagen und betriebsmittel
Die DGUV Vorschrift 3 regelt elektrische Anlagen und Geräte
- Die Vorschrift gilt für alle Arbeitsplätze Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur benutzt werden, wenn sie den betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf Betriebsart und Umgebungseinflüsse genügen.
Sie sorgt für sicheren Umgang im Betrieb
- Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals bekannt als BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelt die Prüfung und den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen.
Prüfungen sind hierbei entscheidend
- Betreiber sind für die Einhaltung verantwortlich DGUV Vorschrift 3 (BGV A3): Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Wichtige Themen: Geltungsbereich, Begriffe, Grundsätze, Prüfungen, Arbeiten an aktiven Teilen, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile, zulässige Abweichungen.
Regelmäßige Inspektionen verhindern Gefahren
- Diese Normen und Spezifikationen haben auch für die Instandhaltung und Änderung elektrischer Betriebsmittel Bedeutung und sind in diesem Zusammenhang als "Elektrotechnische Regeln" i. S. der UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3, bisherige VBG 4) anzusehen.
Fachkundiges Personal muss die Prüfungen durchführen
- Sie schützt vor Stromschlägen und Bränden EG Nr. L S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juli (ABl. EG Nr. L S. 18), sind beachtet worden. Der Erste Nachtrag vom 1. Januar ist eingearbeitet.
Nur so sind die Anlagen sicher
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind so auszuwählen und zu betreiben, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefährdung vermieden wird (Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung gemäß § 1 der Betriebs-sicherheitsverordnung (BetrSichV)).
Es geht um den Schutz von Leben und Gesundheit
- Defekte Geräte dürfen nicht genutzt werden Eine Durchführungsanweisung zu dieser Vorschrift finden Sie hier zum Download. Zu beziehen bei Ihrem Unfallversicherungsträger.