Wahlberechtigte arbeitnehmer betriebsrat
Jeder Arbeitnehmer hat Stimmrecht im Betriebsrat
-
Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer zählt mit Welche Arbeitnehmer eines Betriebs berechtigt sind, im Rahmen einer Betriebsratswahl zu wählen und zu kandidieren, bestimmen die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes.
Die Wahl ist ein wichtiges Recht für alle
- Lesen Sie hier, welche Arbeitnehmer wahlberechtigt sind und welche nicht, wer wählbar ist und ob Leiharbeitnehmer in den Betriebsrat gewählt werden können.
Nur wer wahlberechtigt ist, darf wählen
-
Die Wahl soll gerecht und repräsentativ sein Das (aktive und passive) Wahlrecht ist ein elementarer Aspekt der Betriebsratswahl und steht nur Arbeitnehmern zu, die in die Wählerliste eingetragen sind. Die Erstellung der Wählerliste gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstands.
Die Betriebsratswahl ist geheim und frei
- Wer ist wahlberechtigt? Alle Arbeitnehmer:innen ab 16 Jahren, egal ob in Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder Ausbildung. Leiharbeitnehmer:innen, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Auch Beschäftigte in Elternzeit oder im Krankheitsfall behalten ihr Wahlrecht.
Das Wahlrecht stärkt die Mitarbeitervertretung
-
Ein Betriebsratsmitglied vertritt die Belegschaft Aktives Wahlrecht: Wer darf den Betriebsrat wählen? Das aktive Wahlrecht steht allen Arbeitnehmern zu, die bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören das Lebensjahr, eine Beschäftigung im Betrieb und das Vorliegen eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses mit dem Arbeitgeber.
Auch Teilzeitbeschäftigte sind wahlberechtigt
- Ablauf einer Betriebsratswahl: Wie funktioniert eine Betriebsratswahl? Wahlberechtigung bei der Betriebsratswahl: Konkret: Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer*innen des Betriebes, die das Lebensjahr vollendet haben.
Befristet Angestellte dürfen ebenfalls wählen
-
Langjährige Mitarbeiter haben dieselben Rechte Das ist ein Verzeichnis, in dem alle wahlberechtigten Arbeitnehmer aufgeführt werden. Nur wer auf dieser Wählerliste steht, darf später bei der Betriebsratswahl mitmachen. Jeder Arbeitnehmer darf dabei selbst kontrollieren, ob er richtig erfasst worden ist.