Kündigung fernbleiben vom arbeitsplatz
Unentschuldigtes Fehlen kann ernste Konsequenzen haben
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Eine eigenmächtige Beurlaubung ist nicht erlaubt Fristlose Kündigung für unentschuldigtes Fehlen: Ein Muster finden Sie in diesem Ratgeber! Bei der Arbeit einfach unentschuldigt zu fehlen, macht keinen guten Eindruck.
Sie müssen Ihren Arbeitgeber umgehend informieren
- In solchen Fällen reagiert der Arbeitgeber häufig mit einer Abmahnung oder gar einer verhaltensbedingten Kündigung des Mitarbeiters. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick darüber, wann und in welchem Maße arbeitsrechtliche Konsequenzen als Reaktion auf eine unentschuldigte Abwesenheit am Arbeitsplatz zulässig sind.
Ein Krankenschein ist bei längerer Abwesenheit notwendig
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Denken Sie an die Auswirkungen auf Ihr Team Im vorliegenden Artikel wird geklärt, wann ein unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz eine Abmahnung nach sich ziehen kann. Darüber hinaus erläutern wir auch, ob unentschuldigtes Fehlen eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
Das Nichterscheinen ohne Grund ist ein Vertrauensbruch
- Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz kann ernsthafte Folgen haben: Zu den möglichen Konsequenzen gehören Lohnkürzung, Abmahnung, Zahlung von Schadenersatz oder sogar eine Kündigung.
Wiederholtes Fehlen kann zur Abmahnung führen
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Eine klare Erklärung kann Missverständnisse vermeiden Erfahren Sie alles über das Fernbleiben von der Arbeit, von den rechtlichen Grundlagen bis zu den Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Eine fristlose Kündigung ist unter Umständen möglich
- Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers ist an sich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Vor dem Ausspruch einer Kündigung ist in der Regel einschlägig abzumahnen.
Sprechen Sie offen über Ihre Situation, wenn möglich
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Dokumentieren Sie alle Kommunikationsversuche mit Ihrem Chef Mit Urteil vom hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden, dass das unentschuldigte Fernbleiben eines Arbeitnehmers an einem einzigen Tag in der Regel eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigt.