Schwanger in der probezeit kündigen

Eine Schwangerschaft während der Probezeit ist eine unerwartete Wendung

  • Eine Schwangerschaft während der Probezeit ist eine unerwartete Wendung
    1. Ihr Arbeitgeber muss die Kündigung begründen können Kann mich mein Arbeitgeber während der Probezeit kündigen, wenn ich schwanger bin? Grundsätzlich gilt für schwangere Arbeitnehmerinnen ein besonderer Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.

    Es ist verständlich, wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen

  •  Es ist verständlich, wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen
    1. Wenn eine schwangere Frau in der Probezeit gekündigt wurde und der Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft wusste oder sie ihm rechtzeitig mitgeteilt hat, kann sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

    Sie haben das Recht, Ihre Situation offen anzusprechen

  •  Sie haben das Recht, Ihre Situation offen anzusprechen
    1. Überstürzte Entscheidungen sind selten ratsam Wenn Sie in der Probezeit schwanger werden, gilt ebenso der Grundsatz, dass Sie als schwangere Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden dürfen. Diese Regel hat der Gesetzgeber in § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgehalten.

    Eine ehrliche Kommunikation ist oft der beste Weg

  •  Eine ehrliche Kommunikation ist oft der beste Weg
    1. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist während der Schwangerschaft unzulässig, wenn er von der Schwangerschaft weiß oder innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung davon erfährt.

    Kündigen Sie besser nicht aus Angst vor Nachteilen

  •  Kündigen Sie besser nicht aus Angst vor Nachteilen
    1. Holen Sie sich gegebenenfalls rechtlichen Rat Schwanger in der Probezeit – Kündigung möglich? Die Schwangerschaft schützt Dich in der Probezeit vor einer Kündigung – denn das Mutterschutzgesetz stellt schwangere Frauen unter Kündigungsschutz.

    Informieren Sie sich über Ihre Rechte als werdende Mutter

  •  Informieren Sie sich über Ihre Rechte als werdende Mutter
    1. Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit verkürzter Frist beendet werden. Für schwangere Arbeitnehmerinnen gilt jedoch gemäß § 17 MuSchG ein besonderer Kündigungsschutz.

    Der Mutterschutz beginnt in der Regel vor der Entbindung

  •  Der Mutterschutz beginnt in der Regel vor der Entbindung
    1. Kündigungsfristen können durch eine Schwangerschaft beeinflusst werden