Nebenkostenabrechnung wann erhalten
Die Nebenkostenabrechnung kommt meist einmal im Jahr
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Prüfen Sie die Fristen genau in Ihrem Mietvertrag Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen? Die Abgabefrist für Nebenkostenabrechnungen beträgt in der Regel 12 Monate (§ Abs. 3 BGB), d. h. die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes beim:bei der Mieter:in eingegangen sein.
Mieter erhalten sie in der Regel nach Ende des Abrechnungszeitraums
- Das bedeutet, Vermieter haben bis zum Ende des darauffolgenden Jahres Zeit. Wichtig: Für eine Nebenkostenabrechnung nach einem Auszug gilt diese Frist ebenfalls. Vermieter müssen also sicherstellen, dass auch ehemalige Mieter die Abrechnung fristgerecht erhalten.
Dieser Zeitraum ist oft das Kalenderjahr
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Rechtzeitig informiert zu sein, ist immer von Vorteil Das Wichtigste in Kürze Mieter bekommen jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung, wenn sie keine Nebenkostenpauschale zahlen. Da viele Abrechnungen Fehler enthalten, solltest Du Deine Nebenkostenabrechnung immer prüfen oder überprüfen lassen. Die Frist für die Abrechnung für endet am Dezember
Der Vermieter hat eine Frist für die Zustellung der Abrechnung
- Wird in der Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung gefordert, ist diese sofort zur Zahlung fällig nach § Abs. 1 BGB. Nur wenn der Vermieter in der Abrechnung selbst oder in dem Mietvertrag eine andere Zahlungsfrist gewährt, ist diese ausschlaggebend.
Diese Frist beträgt üblicherweise zwölf Monate
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So können Sie eventuelle Fehler leichter entdecken Für Vermieterschaft und Mieter- schaft verjähren Nachforderungen aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung innert 5 Jahren nach Erstellung der Abrechnung. Mieter*innen können irrtümlich bezahlte Nebenkos- ten für maximal zehn Jahre seit der Zahlung zurückfor- dern (innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis vom Irrtum).
Wenn Sie umziehen, gibt es Sonderregelungen
- Hierbei ist zu beachten, dass die Frist nicht erst mit dem Ende des entsprechenden Kalendermonats endet, sondern schon genau den Tag zwölf Monate später, an dem der Mieter die Nebenkostenabrechnung erhalten hat. Der Mieter kann zudem nicht einfach einwenden, die Nebenkostenabrechnung sei zu hoch.
Dann kann die Abrechnung früher fällig werden
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Eine verspätete Abrechnung kann Ihre Nachzahlungspflicht beeinflussen